AGB´s

AGB´s

§ 1 Allgemein

1. Ferienwohnung Klaus -im folgenden Vermieter genannt- vermietet 2 Ferienwohnungen im Dorf 50A, 5652 Dienten am Hochkönig, Österreich.

2. Der Mietvertrag kommt zwischen dem Unterkunftssuchenden -im folgenden Mieter genannt - und dem Vermieter durch die Annahme der verbindlichen Zusage (Buchung) des Mieters zustande.

3. Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenanzahl bewohnt werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, überzählige Personen gesondert zu berechnen oder auch zurückzuweisen.

4. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Er haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden, die durch ihn und/oder seine Kinder und/oder seine Gäste verursacht werden.

5. Der Mieter erkennt die jeweilige Hausordnung an.

6. Haustiere dürfen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vermieters mitgenommen werden.


§ 2 Mietvertrag

1. Der Mieter bietet durch eine schriftliche verbindliche Zusage (E-Mail / Post) dem Vermieter verbindlich einen Mietvertrag an.

2. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme der verbindlichen Zusage des Mieters und des Vermieters zustande.

3. Der Mieter ist verpflichtet, die Zahlungen der jeweiligen Anzahlungssummen, an den Vermieter pünktlich und ohne weitere Aufforderung zu zahlen.

4. Im Falle des nicht rechtzeitigen Zahlungseingangs des Anzahlungsbetrages nach Zusendung des Mietvertrages, d.h. innerhalb von 8 Tagen ab Mietvertragsdatum (S. 1. des Mietvertrages) auf das Konto des Vermieters, ist dieser berechtigt, nach einmaliger erfolgloser Zahlungserinnerung, die Reservierung des Mieters zu stornieren. Gleiches gilt bei nicht erfolgten, weiteren Anzahlungssummen.

5. Der Mieter trägt in diesem Falle die Mietausfallkosten.



§ 3 Zahlung


1. Die Bankverbindungsdaten werden im Mietvertrag/Buchung mitgeteilt.

2. Im Mietvertrag ist die Zahlungsmodalität des Mietbetrages und Mietrestbetrages angegeben. Es wird dort festgelegt, wie die Zahlung erfolgen muss.

3. Zusätzliche Kosten (z.B. Kurtaxe, Zusatzbett usw.) werden in der Buchung angegeben und können je nach Vereinbarung bezahlt werden.

4. Zusätzliche Service-Leistungen, die erst vor Ort zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und bestellt werden, müssen dort vor Schlüssel- und Kautionsrückgabe zu Händen des Verwalters bezahlt werden.
5. Für den Fall, dass Gebühren bei der Überweisung anfallen, werden diese vom Mieter getragen. Bei der Überweisung sind Namen des Mieters, Zeitraum und/oder Buchungsnummer anzugeben.



§ 4 Kaution

1. Der Mieter legt bei seiner Ankunft seinen Reisepass oder Personalausweis vor, falls Vermieter oder Verwalter vor Ort, dies wünschen.

2. Der Vermieter oder Verwalter vor Ort ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine Kaution bis zu einer Höhe von 200,- Euro zu verlangen. Alternativ können Reisepass oder Personalausweis, als Kaution einbehalten werden.

3. Die Mietkaution wird bei der Ankunft und vor Schlüsselübergabe zu Händen des Vermieters oder des Verwalters vor Ort erbracht.

4. Die Mietkaution wird am Abreisetag nach Schlüsselrückgabe dem Mieter zurückerstattet.

5. Im Fall von Schäden, die während der vereinbarten Mietzeit durch den Mieter und / oder seine Familienangehörigen und / oder Gäste entstanden sind, werden die erforderlichen Behebungskosten mit der Mietkaution verrechnet.

6. Sollte der Mietkautionsbetrag zur Behebung der Schäden nicht ausreichend sein, so wird der darüber hinaus erforderliche Betrag vom Mieter noch vor Ort und vor Abreise in bar erbracht.


§ 5 An-und Abreise

1. Das Mietobjekt steht am Anreisetag grundsätzlich von 16.30-20 Uhr zur Übergabe durch den Vermieter bereit.

2. Im Falle einer späteren Ankunft hat der Mieter den Verwalter vor Ort diesbezüglich rechtzeitig zu informieren und eine akzeptable Regelung mit ihm zu vereinbaren. Auch eine frühere Ankunft ist mit dem Verwalter zu vereinbaren.

3. Am Abreisetag muss das Mietobjekt grundsätzlich bis 10 Uhr zum Reinigen desselben freigegeben werden.

4. Der Mieter hat sich vor Abreise rechtzeitig zwecks Abnahme des Mietobjekts zu melden.


§ 6 Rücktritt, Umbuchung, Rücktrittskostenversicherung

1. Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht. Die genaue Höhe der Entschädigung entspricht den Stornogebühren. Diese sind:
- bis 94 Tage vor Anreisetag 20%
- bis 31 Tage vor Anreise 100%
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung!

2. Im Falle höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Krieg, Streik, offizelle Schließungen, Beherberungsverbot) behält sich der Vermieter das Kündigungsrecht bezüglich des abgeschlossenen Mietvertrages vor. Die an den Vermieter geleisteten Mietzahlungen, werden vom Vermieter zurückerstattet. Dies gilt ab dem Tag, an dem das Ereignis eingetreten ist. Vorangegangene Tage werden nicht erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
Gilt nicht bei Reisewarnungen aus andern Ländern, positiven Covid Test, der eine Einreise verbietet oder Einreise mit Quarantänebedingungen!

3. Im Falle der Nichtverfügbarkeit (z.B. Doppelbuchungen) des reservierten Mietobjektes, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter ein anderes, qualitativ vergleichbares Mietobjekt anzubieten. Sollte der Vermieter kein vergleichbares Mietobjekt anbieten können, dann wird der Vermieter dem Mieter die geleisteten Mietzahlungen zurückerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

4. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, worunter auch Ehegatten und Familienangehörige zu verstehen sind, wird ausgeschlossen.

5. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 100 € berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.


§ 7 Angaben

1. Die Webseite des Vermittlers enthält Auskünfte und Beschreibungen der ausgesuchten Mietobjekte und weitere Informationen (z.B. Veranstaltungskalender usw .) . über die Richtigkeit aller Angaben besteht allerdings keine Gewähr, da diese teilweise auch auf Angaben Dritter, z.B. Verkehrsämtern und ähnlichen Institutionen beruhen.



§ 8 Mängel

1. Im Falle von Mängeln und Beschwerden hat sich der Mieter unmittelbar an den Vermieter oder den Verwalter vor Ort zu wenden.

2. Mängelanzeigen nach Urlaubsbeendigung sind ausgeschlossen.


§ 9 Informationspflicht

Hinweis auf die allgemeine Ortstaxen Abgabe pro Person/Nacht ab 15 Jahre, nach Salzburger Nächtigungsabgabe, Registrierungsnummer: 50603-000252-2020



§ 10 Rechtliches

1. Anwendbar ist deutsches Recht.
2. Gerichtsstand ist 67346 Speyer.


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